Problem: | Einmannpersonengesellschaft |
Normen: | EGG; HGB: §§ 105 ff, §§ 161 ff |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 11. 11. 1999, 6 Ob 267/99d |
Leitsatz
Eine Einmannpersonengesellschaft ist unzulässig.
Sachverhalt
Die anwaltlich vertretene Einschreiterin meldete verschiedene Eintragungen an. Der gegen die Entscheidungen der Vorinstanzen erhobene Revisionsrekurs wurde zurückgewiesen.

