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28 R 3/05z, 28 R 69/05f

8. LfgDezember 2009

Problem:

Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts; Vorratsgründung; Zwangsstrafe wegen Nichtbefolgung einer Ladung

Normen:

FBG: § 15; GmbHG: § 4; GOG: § 87

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

28. 02. 2005, 28 R 3/05z, 28 R 69/05f

Leitsatz

1. Eine Vorrats- oder Mantelgründung ist nur bei Offenlegung dieses Zwecks in der Satzung der GmbH zulässig.

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