Problem: | Euroumstellung; Ausweis der Kommastellenanzahl beim Anteils- und Stimmenverhältnis |
Normen: | 1. Euro-JuBeG: Art I § 12, Art I § 13 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 06. 11. 2003, 28 R 121/03z |
Leitsatz
1. Da die Gesellschafter bei der Bestimmung der Art und Genauigkeit der Darstellung der Gesellschaftsverhältnisse im Zusammenhang mit der Euroumstellung grundsätzlich frei sind, können sie einvernehmlich die dafür relevante Anzahl an Kommastellen festlegen.

