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28 R 76/01d - 28 R 56/01p

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres; Satzungsänderung

Normen:

GmbHG: § 49

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

06. 07. 2001, 28 R 76/01d - 31. 05. 2001, 28 R 56/01p

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