Problem: | Insolvenz des Geschäftsführers |
Normen: | GmbHG: § 15; KO: § 1, § 3, § 6, § 21 |
Gericht: | OLG Linz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 11. 12. 2002, 6 R 249/02h |
Leitsatz
1. § 15 Abs 1 GmbHG normiert abschließend die für das Geschäftsführeramt erforderlichen persönlichen Eigenschaften.
2. Die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Geschäftsführers kann daher seine Stellung als Geschäftsführer einer GmbH nicht berühren, weil sie ihn nur hinsichtlich der Konkursmasse, nicht aber in anderen Bereichen handlungsunfähig macht.

