Problem: | Änderung der Vertretungsbefugnis bei Entsendung eines weiteren Geschäftsführers |
Normen: | AußStrG: § 2; GmbHG: §§ 15 ff |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 13. 07. 2016, 4 R 87/16w |
Leitsatz
1. Durch die in Ausübung eines gesellschaftsvertraglichen Entsenderechts eines Gesellschafters erfolgende Bestellung eines Geschäftsführers kommt es nicht zur Änderung der durch Gesellschafterbeschluss festgelegten Vertretungsbefugnis eines anderen Geschäftsführers.

