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4 R 28/07f

10. LfgOktober 2011

Problem:

Änderung des Geschäftsjahres

Normen:

GmbHG: § 49; UGB: § 282, § 283

Gericht:

OLG Graz, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

29. 03. 2007, 4 R 28/07f

Leitsatz

1. Ein satzungsändernder Beschluss auf Änderung des Geschäftsjahres ist selbst nach Ablauf des Rumpfgeschäftsjahres einzutragen, wenn die Beschlussfassung und die Anmeldung zum Firmenbuch vor Ablauf des Rumpfgeschäftsjahres erfolgt sind.

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