Problem: | Änderung des Geschäftsjahres |
Normen: | GmbHG: § 49; UGB: § 282, § 283 |
Gericht: | OLG Graz, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 03. 2007, 4 R 28/07f |
Leitsatz
1. Ein satzungsändernder Beschluss auf Änderung des Geschäftsjahres ist selbst nach Ablauf des Rumpfgeschäftsjahres einzutragen, wenn die Beschlussfassung und die Anmeldung zum Firmenbuch vor Ablauf des Rumpfgeschäftsjahres erfolgt sind.

