Problem: | Nachschusspflicht bei der gründungsprivilegierten GmbH |
Normen: | GmbHG: § 10b, §§ 72 ff |
Gericht: | OGH |
Datum, Geschäftszahl: | 21. 11. 2017, 6 Ob 194/17y |
Leitsatz
1. Nur im Hinblick auf solche Stammeinlagen, die auch tatsächlich eingefordert werden können, kann der Grundsatz gelten, dass vor Einforderung von Nachschüssen zunächst die offenen Stammeinlagen einzufordern sind.

