vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6 Ob 235/12w

13. LfgMärz 2015

Problem:

Rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres

Normen:

FBG: § 10; GmbHG: § 49, § 82; UGB: § 282

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

19. 12. 2012, 6 Ob 235/12w

Leitsatz

1. Eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahres ist nur dann zulässig, wenn der Beschluss auf Satzungsänderung vor Ablauf des neu gebildeten Geschäftsjahres gefasst wird und zudem der Antrag auf Eintragung der Satzungsänderung vor diesem Zeitpunkt bei Gericht eingelangt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!