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6 Ob 4/08v

9. LfgDezember 2010

Problem:

„Aufforderung“ im Sinn des § 40 FBG

Normen:

FBG: § 18, § 40; UGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

07. 07. 2008, 6 Ob 4/08v

Leitsatz

1. Da unter der in § 40 Abs 1 FBG genannten „Aufforderung“ weder die Androhung noch die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB zu verstehen ist, ist das Vorliegen eines dieser beiden Umstände keine Voraussetzung für die Vermutung der Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Abs 1 FBG.

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