Problem: | „Aufforderung“ im Sinn des § 40 FBG |
Normen: | FBG: § 18, § 40; UGB: §§ 277 ff, § 283 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 07. 07. 2008, 6 Ob 4/08v |
Leitsatz
1. Da unter der in § 40 Abs 1 FBG genannten „Aufforderung“ weder die Androhung noch die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB zu verstehen ist, ist das Vorliegen eines dieser beiden Umstände keine Voraussetzung für die Vermutung der Vermögenslosigkeit gemäß § 40 Abs 1 FBG.

