Problem: | Anmeldung eines Gesellschafterwechsels |
Normen: | FBG: § 11; GmbHG: § 26 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 29. 08. 2002, 6 Ob 163/02t |
Leitsatz
1. Die Anmeldung eines Gesellschafterwechsels zum Firmenbuch ist vom Geschäftsführer persönlich vorzunehmen.
2. Für die Anmeldung eines Gesellschafterwechsels durch einen Vertreter ist eine Spezialvollmacht erforderlich.

