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6 Ob 163/02t

3. LfgMai 2003

Problem:

Anmeldung eines Gesellschafterwechsels

Normen:

FBG: § 11; GmbHG: § 26

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

29. 08. 2002, 6 Ob 163/02t

Leitsatz

1. Die Anmeldung eines Gesellschafterwechsels zum Firmenbuch ist vom Geschäftsführer persönlich vorzunehmen.

2. Für die Anmeldung eines Gesellschafterwechsels durch einen Vertreter ist eine Spezialvollmacht erforderlich.

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