Problem: | Marke als Firmenbestandteil; Sachfirma; Firmenwahrheit |
Normen: | GmbHG: § 5; HGB: § 18 |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 24. 02. 2000, 6 Ob 11/00m |
Leitsatz
1. Die Verwendung von Phantasieworten als Firmenkern einer Sachfirma ist grundsätzlich unzulässig.
2. Die Verwendung von Phantasieworten als Firmenkern einer Sachfirma ist dann zulässig, wenn sie Leistungen oder Produkte des Unternehmens bezeichnen, die sich unter dem gewählten Namen im Geschäftsverkehr schon durchgesetzt haben.

