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6 Ob 56/02g

3. LfgMai 2003

Problem:

Erzwingung der Geschäftsführerbestellung durch das Firmenbuchgericht

Normen:

FBG: § 24; GmbHG: § 15, § 15a, § 37, § 38; HGB: §§ 277 ff

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

18. 04. 2002, 6 Ob 56/02g

Leitsatz

1. Aus § 15 GmbHG ist eine Verpflichtung der Gesellschafter abzuleiten, für die Vertretung der Gesellschaft zu sorgen, damit diese ihre gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere auch die Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse, erfüllen kann.

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