vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6 Ob 35/01t

2. LfgSeptember 2002

Problem:

Aktionärsrechte; Auskunftsrecht; Einberufung der Hauptversammlung

Normen:

ABGB: §§ 6 f; AktG: § 70, § 84, § 106, § 112, § 258; dAktG: § 131, § 132

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

16. 05. 2001, 6 Ob 35/01t

Leitsatz

1. Das Recht auf Einberufung einer Hauptversammlung durch einen Aktionär nach § 106 AktG ist ein Minderheitsrecht und kein Individualrecht, sodass dem einzelnen Aktionär ohne hinreichende Beteiligung keine Antragslegitimation nach § 106 Abs 4 AktG zukommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!