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28 R 94/12t

15. LfgOktober 2016

Problem:

Einberufung der Generalversammlung

Normen:

FBG: § 19; GmbHG: § 37, § 41

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

21. 08. 2012, 28 R 94/12t

Leitsatz

1. Der Antrag nach § 37 Abs 1 GmbHG und die Erklärung der Ausübung des Rechtes nach § 37 Abs 2 GmbHG dürfen nicht miteinander verbunden werden.

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