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28 R 22/00m

1. LfgJuni 2001

Problem:

Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses; Ressortverteilung

Normen:

FBG: § 24; GmbHG: § 18; HGB: §§ 277 ff, § 283

Gericht:

OLG Wien, rechtskräftig, ordentlicher Revisionsrekurs nicht zulässig

Datum, Geschäftszahl:

31. 03. 2000, 28 R 22/00m

Leitsatz

Eine lediglich gesellschaftsintern wirkende Ressortverteilung verhindert bei Einzelvertretungsbefugnis nicht die Verhängung einer Zwangsstrafe wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses.

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