Problem: | Festlegung der Anzahl der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder durch die Satzung |
Normen: | AktG: § 17, § 86 |
Gericht: | OLG Wien, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 12. 06. 2008, 28 R 70/08g |
Leitsatz
1. Eine Satzungsbestimmung über die Art der Zusammensetzung des Vorstands steht im Widerspruch zu § 17 Z 5 AktG, falls sie ein unbestimmtes Zahlwort wie „mehrere“ enthält oder die Festsetzung der Anzahl der Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat überlassen wird.

