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6 Ob 162/09f

12. LfgNovember 2012

Problem:

Bestellung von Gründungsprüfern

Normen:

AktG: § 25, §§ 45 ff

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

15. 04. 2010, 6 Ob 162/09f

Leitsatz

1. § 45 Abs 1 letzter Satz AktG erfasst auch Schwestergesellschaften von Gründern.

2. Das Firmenbuchgericht hat einen Gründungsprüfer auch dann zu bestellen, wenn eine Gründungsprüfung aus einem anderen als dem im Bestellungsantrag angeführten Grund erforderlich ist.

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