Problem: | Bestellung von Gründungsprüfern |
Normen: | AktG: § 25, §§ 45 ff |
Gericht: | OGH, rechtskräftig |
Datum, Geschäftszahl: | 15. 04. 2010, 6 Ob 162/09f |
Leitsatz
1. § 45 Abs 1 letzter Satz AktG erfasst auch Schwestergesellschaften von Gründern.
2. Das Firmenbuchgericht hat einen Gründungsprüfer auch dann zu bestellen, wenn eine Gründungsprüfung aus einem anderen als dem im Bestellungsantrag angeführten Grund erforderlich ist.

