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1 Ob 128/07s

9. LfgDezember 2010

Problem:

Haftung des Sacheinlageprüfers; Kapitalerhöhung mit Forderung eines Aktionärs gegen die Gesellschaft; Prüfungsauftrag des Firmenbuchgerichts

Normen:

AktG: § 25, § 26, § 60, § 150

Gericht:

OGH, rechtskräftig

Datum, Geschäftszahl:

03. 04. 2008, 1 Ob 128/07s

Leitsatz

1. Die Aufbringung einer Einlage durch Einbringung einer gegen die Gesellschaft bestehenden Forderung des Aktionärs oder einer Forderung gegen einen Dritten ist als Sacheinlage zu qualifizieren.

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