Das mit 1. 1. 1991 in Kraft getretene Firmenbuchgesetz und die zahlreichen legistischen Maßnahmen im handels- und gesellschaftsrechtlichen Bereich finden seither ihren Niederschlag nicht nur in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, sondern auch in einer Vielzahl von Entscheidungen der Oberlandesgerichte. Ihre Bedeutung für den Rechtsanwender ist nicht zu unterschätzen, können doch Zeitverlust und Mehrkosten im Zusammenhang mit der Eintragung firmenbuchrechtlich relevanter Umstände durch profunde Kenntnis der Rechtsprechung zu offenen Fragen meist vermieden werden. Bedingt durch das oft einseitige Verfahren - eine Anrufung des Obersten Gerichtshofes findet in vielen Fällen nicht statt - ist auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als Rekursinstanzen für den Rechtsanwender von erheblicher Bedeutung.

