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FinStrG § 99 Abs 1

56. AuflDezember 2008

2749
Keine Auskunfts- und Einsichtsrechte der Finanzstrafbehörde gegenüber Kreditkartenfirma hinsichtlich deren Kundendaten von Bordellbesuchern im Falle von Finanzstrafverfahren gegen den Bordellbetrieb

VwGH 18.10.2007 2007/15/0120
ÖStZ 2008/278
RdW 2008/67
SWK R 23 583/2008



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