Beschränkung der begünstigten Eigenkapitalzuwachsverzinsung gegenüber ausländischen Körperschaften mit inländischen Betrieben und Mitunternehmeranteilen stellt Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar (Anwendung der Begünstigung der fiktiven Eigenkapitalzuwachsverzinsung auch auf eine nach deutschem Recht errichtete AG, die zu 95% an einer inländischen GmbH & Co KG beteiligt und mit ihren aus dieser Beteiligung resultierenden Einkünften in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist)

