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EG § 87

56. AuflDezember 2008

2064
Sondervorschriften für Privatstiftungen - gemeinschaftsrechtlich verbotene Beihilfe

König Elisabeth, Rief Roland, FS-Nolz 83/2008

2065
Die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für Beihilfen: VO (EG) 800/2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Art 87 und 88 EG (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO)

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