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UmgrStG § 4

56. AuflDezember 2008

1805
Objektbezug beim Verlustvortragsübergang anlässlich der Umgründung des Gruppenträgers - Beteiligungen an Gruppenmitgliedern sind als verlustverursachendes Vermögen zu betrachten

Frei Bernhard, ecolex 169/2008

1806
Vergleichbarkeit des verlustverursachenden Vermögens bei der Verschmelzung

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