Sämtliche Nebenkosten einer Umgründung - etwa Beratungskosten, Notarkosten, Firmenbuchkosten und Grundbuchsgebühren - sind im Falle eines vorbereitenden Anteilserwerbes zur späteren Verschmelzung steuerlich sofort abzugsfähig
UFS Linz 01.07.2008 RV/0232-L/05
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 498/2008

