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EStG 1988 § 4 Abs 7

56. AuflDezember 2008

338
Abgrenzung zwischen Herstellung und Erhaltung bei Umbaumaßnahmen an einem Mietobjekt

Renner Bernhard, ÖStZ 2008/202

339
Modernisierungsmaßnahmen für ein Modegeschäft im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen, die insgesamt zu keiner Änderung der Wesensart des Geschäfts führen, sind sofort absetzbarer Erhaltungsaufwand

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