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GebG § 33 lit TP 9

56. AuflDezember 2008

1608
Auflassung einer Dienstbarkeit an einem Grundstück stellt einen vermögenswerten Vorteil (Werterhöhung des belasteten Grundstücks) dar und unterliegt der Gebührenpflicht

UFS Wien 13.09.2006 RV/0239-W/04
FJ Heft 2 LS 2008/04



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