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FLAG § 2 Abs 1 lit b

56. AuflDezember 2008

1092
Begriff „Berufsausbildung“: alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf einen konkreten Arbeitsplatz Wissen vermittelt wird; familienbeihilfenschädliche Praktikantentätigkeit vor Antritt der Ausbildung

VwGH 20.02.2008 2006/15/0076
ÖStZB 2008/346
SWK R 41 955/2006

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