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EStG 1988 § 93 Abs 2 Z 1

56. AuflDezember 2008

999
Kapitalertragsteuerverkürzung durch Weigerung der Empfängerbenennung bei einer Kapitalgesellschaft

Doralt Werner, RdW 2008/69

1000
Kapitalertragsteuerpflicht einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Verzicht der Gesellschaft auf Herausgabe einer vom Gesellschafter-Geschäftsführer für sie vereinnahmten Kaution; Voraussetzungen für einen Vorteilsausgleich

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