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EStG 1988 § 67 Abs 8 lit a

56. AuflDezember 2008

960
Vergleichssummen im Sinne des § 67 Abs 8 lit a EStG sind nicht nur Zahlungen aufgrund gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleiche, sondern auch Bereinigungen und Nachzahlungen aufgrund von Gerichtsurteilen oder Bescheiden von Verwaltungsbehörden; diese Begünstigung ist sachlich gerechtfertigt

VfGH 05.03.2008 G 243/07
ARD 5863/11/2008
Puchinger Martin, FJ 184/2008
ÖStZ 2008/385
ÖStZB 2008/506
RdW 2008/326

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