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ZK-DVO § 719

56. AuflDezember 2008

3183
Begriff des „privaten Gebrauchs“ iSd Art 719 ZK-DVO: Benutzung eines Beförderungsmittels durch den Beteiligten ausschließlich zum eigenen Gebrauch mit Ausnahme des gewerblichen Gebrauchs; Zollschuldentstehung durch Verwendung eines zur vorübergehenden Verwendung eingeführten privaten, im Ausland zugelassenen Kfz zur Güterbeförderung für den Arbeitgeber

VwGH 28.02.2008 2005/16/0091
ÖStZB 2008/469
SWK R 42 956/2008

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