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EStG 1988 § 21

56. AuflDezember 2008

699
Außerordentliche Erträge (Veräußerung eines (Teil-)Betriebs) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind von der Vollpauschalierung nicht erfasst und gesondert zu erfassen; keine Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung bei einem pauschalierten Landwirt auf eine nicht aus öffentlichen Mitteln stammende Subvention

VwGH 18.10.2007 2006/14/0053
FJ 23/2008
ÖStZ 2008/779
ÖStZB 2008/278
SWK R 23 583/2008

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