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EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit e

56. AuflDezember 2008

689
Berechnung des absetzbaren Betrages bei Familienheimfahrten

UFS Wien 07.02.2008 RV/1758-W/05
Kuprian Martin, UFS 52/2008

690
Bei Anerkennung von Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung kommt es nicht auf die Zumutbarkeit der Verlegung des Beschäftigungsortes, sondern auf die Zumutbarkeit der Aufgabe eines Familienwohnsitzes an. Keine Werbungskosten bei südburgenländischer Pendlerin mit (kleinem) Wohnsitz in Wien und Hauptwohnsitz im Burgenland

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