I. Die Eigenschaften des objektiven Stichtagsansatzes
Die Objektivierung setzt sich unter der Berücksichtigung der Besonderheiten des Stichtagsansatzes aus den bereits herausgearbeiteten Eigenschaften zusammen:
Der Stichtagsansatz erfordert die speziellen Voraussetzungen des Ausweises einzelner Bilanzposten. Der Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden wird dabei durch das Vorsichtsprinzip geprägt.
