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Zusammenfassung der Ergebnisse

Kubik1. AuflAugust 2011

I. Ertragsteuern

Die ertragsteuerliche Einordnung des Trusts erfolgt in das System der Körperschaftsteuer. Anhand eines Typenvergleichs ist zu überprüfen, ob der Trust einer österreichischen juristischen Person des privaten Rechts vergleichbar und eine Subsumtion unter diese Gruppe der Körperschaftsteuersubjekte möglich ist.

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