vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zusammenfassung

Kindl1. AuflSeptember 2010

Eine Gesamtschuld im Steuerrecht liegt vor, wenn nach dem jeweiligen Abgabengesetz die Abgabe von mehreren Personen geschuldet wird. Die Gesamtschuldner sind Mitschuldner zur ungeteilten Hand (§ 6 BAO). Der Fiskus kann als Gläubiger grundsätzlich wählen, an welchem von mehreren Gesamtschuldnern er sich halten will. Er ist dabei jedoch an pflichtgemäßes Ermessen gebunden837837 Vgl Erster Teil Kapitel C I 1, 14..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!