Die Haftung ist eine Sicherungsmaßnahme für die Steuerschuld, welche im UStG mehrmals Anwendung findet. Indem eine andere Person als Haftender herangezogen wird, kann der Kreis der Steuerschuldner erweitert und somit die Ausfallsquote reduziert werden. Diese andere Person ist meist ein an der Leistung beteiligter Steuerpflichtiger. Die Inanspruchnahme erfolgt durch Erlassung eines Haftungsbescheides468. Erst dadurch werden die haftenden Personen zu Gesamtschuldnern mit dem Abgabepflichtigen (sog Hauptschuldner oder Erstschuldner)469.

