Vorwort | |||||||
Inhaltsverzeichnis | |||||||
Abkürzungsverzeichnis | |||||||
Teil 1: Einleitung | |||||||
A. Ausgangslage und Problemstellung | |||||||
B. Aufbau der Arbeit | |||||||
Teil 2: Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen für die Verlustverwertung im Konzern | |||||||
A. Anforderungen des österreichischen Verfassungsrechts an die Verlustverwertung im Konzern | |||||||
I. Der Eigentumsschutz nach Art 5 StGG und Art 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK | |||||||
1. Schutzwirkung von Art 5 StGG und Art 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK | |||||||
2. Eigentumseingriff von Steuern | |||||||
3. Eigentumseingriff von Verlustverwertungsbeschränkungen | |||||||
II. Die Erwerbsfreiheit nach Art 6 Abs 1 StGG | |||||||
1. Schutzwirkung von Art 6 Abs 1 StGG | |||||||
2. Eingriff in die Erwerbsfreiheit durch Beschränkungen der Verlustverwertung | |||||||
III. Der Gleichheitssatz des Art 7 Abs 1 B-VG als verfassungsrechtlicher Prüfmaßstab | |||||||
1. Der Gleichheitssatz in der Judikatur des VfGH | |||||||
2. Prüfsystematik des VfGH | |||||||
a) Vergleichbarkeitsprüfung | |||||||
b) Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung | |||||||
3. Anwendung des Gleichheitssatzes auf grenzüberschreitende Sachverhalte | |||||||
a) Der Gleichheitssatz in Outbound-Fällen | |||||||
b) Der Gleichheitssatz in Inbound-Fällen | |||||||
c) Inländerdiskriminierung | |||||||
IV. Das Leistungsfähigkeitsprinzip als eigenständige verfassungsrechtliche Leitlinie für die Verlustverwertung? | |||||||
B. Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an die Verlustverwertung im Konzern | |||||||
I. Sekundärrechtliche Harmonisierungs- und Koordinierungsversuche | |||||||
1. Grundlagen der Rechtsangleichung | |||||||
2. Harmonisierungskompetenz nach Art 94 EG | |||||||
3. Entwurf der Mutter-Tochter-Richtlinie aus 1969 | |||||||
4. Vorschlag einer Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft aus 1975 und 1991 | |||||||
5. Richtlinienvorschlag zur direkten Berücksichtigung von Verlusten ausländischer Betriebsstätten und Tochtergesellschaften | |||||||
a) Verluste ausländischer Betriebsstätten | |||||||
b) Verluste ausländischer Tochtergesellschaften | |||||||
c) Ausweitung auf Betriebsstätten und Tochtergesellschaften in Drittstaaten | |||||||
d) Rücknahme des Richtlinienvorschlages | |||||||
6. Mitteilung der Kommission zur Koordinierung der steuerlichen Behandlung von Verlusten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten | |||||||
a) Rechtsqualität von Kommissionsmitteilungen | |||||||
b) Inhaltliche Stoßrichtung der Kommissionsmitteilung vom 19. Dezember 2006 | |||||||
II. Vorgaben der primärrechtlichen Grundfreiheiten des EG-Vertrages | |||||||
1. Die Grundfreiheiten als gemeinschaftsrechtlicher Prüfmaßstab für die Verlustverwertung im Konzern | |||||||
a) Konvergenz der Grundfreiheiten | |||||||
b) Die Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote | |||||||
2. Prüfsystematik des EuGH bei den für die Verlustverwertung im Konzern einschlägigen Grundfreiheiten | |||||||
a) Anwendbare Grundfreiheiten | |||||||
aa) Die Niederlassungsfreiheit iSd Art 43 EG | |||||||
ab) Die Kapitalverkehrsfreiheit iSd Art 56 EG | |||||||
ac) Die Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten | |||||||
i) Territoriale Ausdehnung durch den Vertrag von Maastricht | |||||||
ii) Einschränkungen der Reichweite der Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten | |||||||
ad) Verhältnis zwischen Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit | |||||||
i) Parallele Anwendbarkeit von Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit | |||||||
ii) Verhältnis der Exklusivität zwischen Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit? | |||||||
b) Vergleichbarkeitsprüfung | |||||||
ba) Faktische und rechtliche Vergleichbarkeit | |||||||
bb) Vertikale Vergleichspaarbildung | |||||||
i) Vertikale Vergleichspaarbildung in Outbound-Fällen | |||||||
ii) Vertikale Vergleichspaarbildung in Inbound-Fällen | |||||||
iii) Vertikale Vergleichspaarbildung als gemeinschaftsrechtliches Ideal | |||||||
bc) Horizontale Vergleichspaarbildung | |||||||
i) Horizontale Vergleichspaarbildung und nationales Steuerrecht | |||||||
ii) Horizontale Vergleichspaarbildung und Meistbegünstigung | |||||||
iii) Horizontale Vergleichspaarbildung und Rechtsformneutralität | |||||||
bd) Vergleichbarkeitsprüfung in Drittstaatsfällen | |||||||
c) Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung | |||||||
ca) Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung in innergemeinschaftlichen Fällen | |||||||
i) Allgemeine Erwägung zur Rechtfertigungsprüfung | |||||||
ii) Abgelehnte Rechtfertigungsgründe | |||||||
iii) Akzeptierte Rechtfertigungsgründe | |||||||
cb) Rechtfertigungs- und Verhältnismäßigkeitsprüfung in Drittstaatsfällen | |||||||
Teil 3: Verwertung von Inlandsverlusten | |||||||
A. Verwertung von Inlandsverlusten bei unbeschränkter Steuerpflicht | |||||||
I. Der Verlustausgleich nach § 7 Abs 2 und 3 KStG | |||||||
II. Die Verlustausgleichsbeschränkung des § 2 Abs 2a EStG | |||||||
1. Funktionsweise von § 2 Abs 2a EStG | |||||||
2. Verfassungsrechtliche Beurteilung | |||||||
a) § 2 Abs 2a EStG im Lichte von Art 18 B-VG | |||||||
b) § 2 Abs 2a EStG als Mindeststeuer | |||||||
3. Anwendbarkeit von § 2 Abs 2a EStG auf Körperschaften | |||||||
a) Nachträgliche Ausdehnung auf Körperschaften durch das BudBG 2001 | |||||||
b) Wirkungsweise von § 2 Abs 2a EStG bei Körperschaften | |||||||
c) Anwendbarkeit von § 2 Abs 2a EStG im Rahmen der Gruppenbesteuerung | |||||||
d) Die Wirkung von § 2 Abs 2a EStG als Mindeststeuer | |||||||
III. Der Verlustabzug nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG iVm § 18 Abs 6 und 7 EStG | |||||||
1. Der Verlustabzug als periodenübergreifender Verlustausgleich | |||||||
2. Anwendungsvoraussetzungen des Verlustabzugs | |||||||
IV. Die Verlustvortragsgrenze des § 2 Abs 2b Z 2 EStG | |||||||
1. Wirkungsweise der Verlustvortragsgrenze | |||||||
2. Die Verlustvortragsgrenze aus verfassungsrechtlicher Sicht | |||||||
a) Der Verlustabzug als notwendige Ergänzung der Gewinnermittlung zur Verwirklichung des objektiven Nettoprinzips | |||||||
b) Der Verlustvortrag als Durchbrechung des Prinzips der Abschnittsbesteuerung | |||||||
c) Totalitätsprinzip vs Periodenprinzip | |||||||
d) § 2 Abs 2b Z 2 EStG im Lichte des Gleichheitssatzes | |||||||
3. Zusammenfassende Betrachtung | |||||||
B. Verwertung von Inlandsverlusten bei beschränkter Steuerpflicht | |||||||
I. Verlustausgleich und Verlustabzug bei beschränkter Steuerpflicht | |||||||
II. Der Verlustabzug nach § 102 Abs 2 Z 2 EStG | |||||||
III. Der Verlustabzug nach § 102 Abs 2 Z 2 EStG aus dem Blickwinkel des Verfassungsrechts | |||||||
IV. Abkommensrechtliche Anforderungen an die Verlustverwertung bei beschränkter Steuerpflicht | |||||||
1. Das Betriebsstättendiskriminierungsverbot nach Art 24 Abs 3 OECD-MA | |||||||
a) Der sachliche Anwendungsbereich von Art 24 Abs 3 OECD-MA | |||||||
b) Feststellen einer „ungünstigeren“ Besteuerung iSv Art 24 Abs 3 OECD-MA | |||||||
c) Vorläufige Schlussfolgerungen | |||||||
2. § 102 Abs 2 Z 2 EStG im Lichte des Betriebsstättendiskriminierungsverbotes | |||||||
a) § 102 Abs 2 Z 2 EStG in der Rechtsprechung von UFS und VwGH | |||||||
b) Irrelevanz der Behandlung der Betriebsstättenverluste im Stammhausstaat für Zwecke ihrer Berücksichtigung im Quellenstaat? | |||||||
c) Rechtfertigung von Verstößen gegen abkommensrechtliche Diskriminierungsverbote | |||||||
d) Rechtfertigung der eingeschränkten Verlustverwertung in § 102 Abs 2 Z 2 EStG | |||||||
e) Verfahrensrechtliche Aspekte der Umsetzung einer diskriminierungsfreien Verlustverwertung nach § 102 Abs 2 Z 2 EStG | |||||||
ea) Vorrangige Pflicht zur Verlustverwertung durch den Quellenstaat | |||||||
eb) Verlustverwertung im Ausland als rückwirkendes Ereignis iSv § 295a BAO? | |||||||
ec) Uneingeschränkter Verlustabzug bei vorläufigem Bescheid nach § 200 Abs 1 BAO? | |||||||
ed) Vorläufiger Bescheid vs Rückwirkendes Ereignis | |||||||
V. Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die Verlustverwertung bei beschränkter Steuerpflicht | |||||||
1. Bisherige Rechtsprechung des EuGH | |||||||
a) Verlustverwertung nur bei entsprechendem Inlandsbezug der Verluste - Die Rs Futura Participations | |||||||
b) Ausblendung abkommensrechtlich befreiter Betriebsstättengewinne für die Verwertung inländischer Verluste - Die Rs AMID | |||||||
2. Gemeinschaftsrechtskonformität von § 102 Abs 2 Z 2 EStG | |||||||
a) Allgemeine Schlussfolgerungen | |||||||
b) Vermeidung der doppelten Verlustberücksichtigung als Rechtfertigungsgrund | |||||||
ba) Übertragbarkeit der Marks & Spencer-Doktrin auf den Verlust-Quellenstaat? | |||||||
bb) Doppelverlustverwertung als Rechtsfertigungsgrund nur bei entsprechender Vereinbarung in einem DBA? | |||||||
bc) Würdigung der unterschiedlichen Tendenzen in der Rechtsprechung des EuGH | |||||||
c) Gemeinschaftsrechtskonformität des Betriebsstättenerfordernisses nach § 102 Abs 2 Z 2 EStG | |||||||
ca) Betriebsstättenbedingung vs Territorialitätsprinzip - die unterschiedlichen Anknüpfungspunkte zur Begründung der österreichischen Steuerpflicht | |||||||
cb) Besonderheiten beschränkt steuerpflichtiger Körperschaften | |||||||
d) Isolationstheorie und Verlustverwertung bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften | |||||||
da) Sinn und Zweck der isolierenden Betrachtungsweise | |||||||
db) Ungleichbehandlungen infolge der Isolationstheorie | |||||||
dc) Würdigung aus dem Blickwinkel des Gemeinschaftsrechts | |||||||
e) § 102 Abs 2 Z 2 EStG im Verhältnis zu Drittstaaten | |||||||
ea) § 102 Abs 2 Z 2 EStG im klassischen Betriebsstättenfall | |||||||
eb) § 102 Abs 2 Z 2 EStG und seine Anwendungen auf Personengesellschaften | |||||||
i) Betriebsstätten von Personengesellschaften als anteilige Betriebsstätten ihrer Gesellschafter | |||||||
ii) Die Einordnung von Beteiligungen an Personengesellschaften als Anwendungsfälle der Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit in der Rechtsprechung des EuGH | |||||||
iii) Bestehen eines sicheren Einflusses bei Kapitalgesellschaften | |||||||
iv) Bestehen eines sicheren Einflusses bei Personengesellschaften | |||||||
v) Abstellen auf den konkreten Einzelfall vs Anknüpfen an einen gesellschaftsrechtlich vorgezeichneten Idealtypus | |||||||
vi) Anwendbarkeit von Art 57 Abs 1 EG | |||||||
vii) Vermeidung von Doppelverlustverwertung als Rechtfertigungsgrund im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen | |||||||
ec) § 102 Abs 2 Z 2 EStG und Verluste aus unbeweglichem Vermögen | |||||||
ed) Das Betriebsstättenerfordernis im Verhältnis zu Drittstaaten | |||||||
3. Zusammenfassende Betrachtung | |||||||
Teil 4: Verwertung von Inlandsverlusten innerhalb von Unternehmensgruppen nach § 9 KStG | |||||||
A. Die Gruppenbesteuerung als Herzstück der Steuerreform 2005 | |||||||
B. Historische Entwicklung der Organschaft | |||||||
C. Systematische Einordnung der Gruppenbesteuerung | |||||||
D. Durchbrechung des Subjektsteuerprinzips aus verfassungsrechtlicher Sicht | |||||||
I. Konzeptionelle Unterschiede zwischen Organschaft und Gruppenbesteuerung | |||||||
II. Sachliche Rechtfertigung für das Abgehen vom Grundsatz der Individualbesteuerung | |||||||
E. Funktionsweise und Folgen der Ergebniszurechnung nach § 9 Abs 6 KStG | |||||||
I. Prinzipien der Ergebniszurechnung nach § 9 Abs 6 KStG | |||||||
II. Loslösung der Ergebniszurechnung von der Beteiligungshöhe | |||||||
III. Die steuerliche Sonderstellung von Vor- und Außergruppenverlusten | |||||||
1. Inhalt und Wirkung von § 9 Abs 6 Z 4 KStG | |||||||
2. Sachliche Rechtfertigung für die Differenzierung zwischen Gruppenmitgliedern und dem Gruppenträger | |||||||
IV. Verlustausgleichs- und Verlustvortragsbeschränkungen im Anwendungsbereich der Gruppenbesteuerung | |||||||
V. Fazit | |||||||
Teil 5: Verwertung von Auslandsverlusten in der Rechtsprechung von VwGH und EuGH | |||||||
A. Abkommensrechtliche Anforderungen an die grenzüberschreitende Verlustverwertung | |||||||
I. Auslandsverluste im Anwendungsbereich der Befreiungsmethode | |||||||
II. Das Verlust-Erkenntnis des VwGH vom 25. September 2001 | |||||||
III. Kritische Würdigung | |||||||
1. Abkommensrechtliche Herleitung der Nachversteuerung | |||||||
2. Gesetzliche Verankerung des Verlust-Erkenntnisses mit der Steuerreform 2005 | |||||||
B. Gemeinschaftsrechtliche Anforderungen an die grenzüberschreitende Verlustverwertung | |||||||
I. Bisherige Rechtsprechung des EuGH zur direkten Verwertung von Verlusten aus rechtlich selbständigen Einkunftsquellen | |||||||
1. Gemeinschaftsrechtliches Gebot zur Berücksichtigung ausländischer Definitivverluste - Die Rs Marks & Spencer | |||||||
a) Das Urteil des EuGH | |||||||
b) Würdigung | |||||||
2. Fortsetzung der Marks & Spencer-Rechtsprechung - Die Rs Oy AA | |||||||
a) Das Urteil des EuGH | |||||||
b) Würdigung | |||||||
II. Bisherige Rechtsprechung des EuGH zur direkten Verwertung von Verlusten aus rechtlich unselbständigen Einkunftsquellen | |||||||
1. Keine Pflicht zur Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten aus Drittstaaten - Die Rs Stahlwerk Ergste Westig | |||||||
a) Das Urteil des EuGH | |||||||
b) Würdigung | |||||||
2. Berücksichtigungspflicht von Währungsverlusten ausländischer Betriebsstätten - Die Rs Deutsche Shell | |||||||
a) Das Urteil des EuGH | |||||||
b) Würdigung | |||||||
3. Keine Pflicht zur phasenkongruenten Berücksichtigung von ausländischen Betriebsstättenverlusten - Die Rs Lidl Belgium | |||||||
a) Ausgangssachverhalt und Verfahrensgang | |||||||
b) Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston | |||||||
c) Das Urteil des EuGH | |||||||
d) Würdigung | |||||||
4. Ausgestaltung einer gemeinschaftsrechtskonformen Nachversteuerung - Die Rs Krankenheim Wannsee | |||||||
a) Ausgangssachverhalt | |||||||
b) Urteil des FG Berlin | |||||||
c) Vorlagebeschluss des BFH | |||||||
d) Das Urteil des EuGH | |||||||
e) Würdigung | |||||||
III. Zusammenschau der bisherigen Rechtsprechung | |||||||
IV. Gemeinschaftsrechtliche Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Verlustverwertung bei beschränkter Steuerpflicht im Lichte der Rs Renneberg | |||||||
1. Darlegung des Problems | |||||||
2. Die Rs Renneberg | |||||||
a) Ausgangssachverhalt und Vorlagefrage | |||||||
b) Das Urteil des EuGH | |||||||
3. Kritische Würdigung | |||||||
a) Missachtung der Leistungsgrenzen der Schumacker-Doktrin | |||||||
b) Fehlende Auseinandersetzung des EuGH mit seiner sonstigen Verlustrechtsprechung | |||||||
c) Mögliche Auswege aus dem Renneberg-Dilemma | |||||||
V. Schlussfolgerungen und Ausblick | |||||||
Teil 6: Verwertung von Auslandsverlusten nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG | |||||||
A. Prinzipien der Verlustverwertung nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG | |||||||
B. Persönlicher Anwendungsbereich von § 2 Abs 8 Z 3 EStG | |||||||
C. Ansatz im Ausland nicht berücksichtigter Verluste bei der Ermittlung des Einkommens im Jahr der Verlustentstehung | |||||||
I. „Ausländische“ Verluste | |||||||
II. Ermittlung der ausländischen Verluste | |||||||
III. Ansatz im Ausland nicht berücksichtigter Auslandsverluste | |||||||
1. Abhängigkeit der Höhe des Verlustansatzes von ausländischem Recht | |||||||
2. Berücksichtigung der Verluste in einem anderen Staat als dem Quellenstaat | |||||||
IV. Einkunftsquellenbezogene Verlustberücksichtigung bei Kapitalgesellschaften | |||||||
1. Verluste, deren Quelle im Ausland liegt | |||||||
2. Inhaltliche Begriffsbestimmung durch Doppelbesteuerungsabkommen oder vergleichbare innerstaatliche Vorschriften | |||||||
3. Schlussfolgerung | |||||||
V. Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 2 Abs 8 Z 3 erster Satz EStG auf „befreite“ Einkunftsquellen? | |||||||
1. Wirkungsweise von § 2 Abs 8 Z 3 erster Satz EStG im Anwendungsbereich eines DBA mit Anrechnungsmethode | |||||||
2. Auswirkungen des Ausgleichs von Anrechnungsverlusten mit abkommensrechtlich befreiten Gewinnen | |||||||
VI. Anwendungsfälle der Verlustberücksichtigung im Ausland | |||||||
1. Verlustrücktrag - Gruppenbesteuerung - Ausgleich mit anderen Einkünften | |||||||
2. Verrechnung von „befreiten“ Verlusten mit Anrechnungseinkünften als Anwendungsfall einer Verlustberücksichtigung im Ausland? | |||||||
VII. Verlustberücksichtigung in Dreieckssachverhalten | |||||||
1. Kein Wahlrecht zur Verlustberücksichtigung in einem bestimmten Staat | |||||||
2. Keine eindeutige Lösung von Patt-Stellungen | |||||||
VIII. Nachweispflichten des Steuerpflichtigen | |||||||
1. Erhöhte Mitwirkungspflicht im Spannungsfeld zwischen Gemeinschaftsrecht und innerstaatlichem Recht | |||||||
2. Erfordernis der Beibringung von Steuerbescheiden | |||||||
3. Erfordernis der beglaubigten Übersetzung der vorgelegten Steuerbescheide | |||||||
D. Nachversteuerung zur Vermeidung von Doppelverlustverwertungen in Folgejahren | |||||||
I. Grundprinzipien der Nachversteuerung iSd § 2 Abs 8 Z 3 Satz 3 EStG | |||||||
II. Doppelte „Deckelung“ der Nachversteuerung | |||||||
III. Bestimmung der Höhe des Nachversteuerungsbetrages nach innerstaatlichem Recht? | |||||||
1. Grammatikalische, systematische und teleologische Überlegungen | |||||||
2. Umrechnung der im Ausland verwerteten Verluste auf inländisches Recht | |||||||
3. Wechselwirkung zwischen § 2 Abs 8 Z 3 EStG und § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
IV. Begrenzung des Nachversteuerungsbetrages durch die Höhe der späteren Gewinne? | |||||||
1. Keine Begrenzung de lege lata | |||||||
2. Auswirkungen der Rs Krankenheim Wannsee auf die Bestimmung des Nachversteuerungsbetrages | |||||||
V. Offene Flanken und andere Probleme der Nachversteuerung | |||||||
1. Keine Nachversteuerung ohne Verlustverwertung im Ausland? | |||||||
2. Nachversteuerung bei Inlandsverschmelzungen iSv Art I UmgrStG | |||||||
a) Allgemeine Überlegungen | |||||||
b) Untergang von Verlusten, die sich noch im inländischen Verlustvortrag befinden | |||||||
c) Nachversteuerung trotz Untergang der Verluste im Ausland? | |||||||
3. Nachversteuerung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen iSv Art I UmgrStG | |||||||
a) Nachversteuerung bei beschränkter Steuerpflicht | |||||||
b) Nachversteuerung bei beschränkter Steuerpflicht vor dem BudBG 2007 | |||||||
c) Auswirkungen einer umgründungsbedingten Verlustberücksichtigung durch die übernehmende Körperschaft | |||||||
d) Lösungsansatz der Fusionsrichtlinie | |||||||
e) Vereinbarkeit einer sofortigen Nachversteuerung mit den Grundfreiheiten | |||||||
4. Nachversteuerung bei Einbringungen iSv Art III UmgrStG | |||||||
5. Nachversteuerung bei Veräußerung der Verlustquelle | |||||||
6. Nachversteuerung und Verlustvortragsbeschränkung iSd § 2 Abs 2b Z 2 EStG | |||||||
a) Anwendbarkeit von § 2 Abs 2b Z 2 EStG auf Nachversteuerungsbeträge | |||||||
b) Vereinbarkeit der Anwendung von § 2 Abs 2b Z 2 EStG mit dem Abkommensrecht und/oder Gemeinschaftsrecht | |||||||
E. Alternativen zur derzeitigen Ausgestaltung von § 2 Abs 8 Z 3 EStG | |||||||
I. Berücksichtigung von Auslandsverlusten zur Erhöhung der Standortattraktivität Österreichs | |||||||
II. Verlustberücksichtigung und Nachversteuerung ausschließlich nach innerstaatlichem Recht? | |||||||
III. Einschränkungen im Verhältnis zu Staaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht? | |||||||
Teil 7: Verwertung von Auslandsverlusten innerhalb von Unternehmensgruppen nach § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
A. Grundstruktur der Verlustverwertung nach § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
B. Ermittlung der Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern und Zurechnung beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied oder beim Gruppenträger | |||||||
I. Anwendungsvoraussetzungen von § 9 Abs 6 Z 6 iVm Abs 2 und 4 KStG | |||||||
II. Grundsätze und Zweifelsfragen bei der Verlustermittlung | |||||||
1. Ermittlung der Verluste nach österreichischem Recht | |||||||
a) Verluste aus „Einkunftsquellen“ | |||||||
b) Ermittlung der „Eröffnungsbilanz“ | |||||||
c) Anwendung der sonstigen Vorschriften des KStG und EStG | |||||||
2. Anwendung der §§ 10 und 12 KStG bei der Verlustermittlung | |||||||
a) Wird das Ausland zum Inland und das Inland zum Ausland? | |||||||
b) Ausübung der Option zur Steuerpflicht nach § 10 Abs 3 KStG | |||||||
c) Die Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen bei der Ergebnisermittlung | |||||||
3. Berücksichtigung inländischer (Betriebsstätten)Einkünfte ausländischer Gruppenmitglieder | |||||||
a) Keine direkte Zurechnung zum beteiligten inländischen Gruppenträger | |||||||
b) Berücksichtigung inländischer Verluste bei der Ergebnisermittlung des ausländischen Gruppenmitglieds | |||||||
4. Behandlung von Betriebsstätten im Ansässigkeitsstaat des ausländischen Gruppenmitglieds | |||||||
5. Berücksichtigung der Ergebnisse von Drittstaatsbetriebsstätten des ausländischen Gruppenmitglieds | |||||||
III. Beschränkung der Zurechnung auf im Ausland nicht berücksichtigte Verluste | |||||||
1. Ausschluss der Zurechnung bei Verwertung der Verluste im Ansässigkeitsstaat des ausländischen Gruppenmitglieds | |||||||
a) Einschränkung der Verlustzurechnung durch verfassungskonforme Interpretation | |||||||
b) Einschränkung der Verlustzurechnung bei einer zeitlichen Spreizung von Aufwendungen? | |||||||
2. Ausschluss der Zurechnung bei Verwertung der Verluste in einem dritten Staat | |||||||
IV. Aliquote Zurechnung ausländischer Verluste | |||||||
1. Zurechnungsrichtung folgt der finanziellen Verbindung | |||||||
2. Zurechnung im Ausmaß der Beteiligungsquote | |||||||
3. Gemeinschaftsrechtliche Würdigung | |||||||
C. Nachversteuerung von Auslandsverlusten | |||||||
I. Grundprinzipien der Nachversteuerung nach § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
II. Doppelte „Deckelung“ der Nachversteuerung vs Bestimmung der Höhe des Nachversteuerungsbetrages nach innerstaatlichem Recht | |||||||
III. Nachversteuerung bei Bestehen einer inländischen Betriebsstätte | |||||||
IV. Nachversteuerung bei Bestehen einer Betriebsstätte in einem dritten Staat | |||||||
V. Nachversteuerung bei (Teil)Ausscheiden ausländischer Gruppenmitglieder aus der Unternehmensgruppe | |||||||
1. Ausscheiden ausländischer Gruppenmitglieder | |||||||
2. Nachversteuerung bei Absinken der Beteiligungsquote durch Veräußerung | |||||||
a) Vollständige Veräußerung der Beteiligung | |||||||
b) Partielle Veräußerung der Beteiligung | |||||||
c) Behandlung der spiegelbildlichen Quotenerhöhung durch Zuerwerb | |||||||
3. Nachversteuerung bei Absinken der Beteiligungsquote durch Umgründungen | |||||||
4. Ausscheiden ausländischer Gruppenmitglieder infolge von Umgründungen | |||||||
a) Allgemeine Überlegungen | |||||||
b) Ausscheiden infolge des Untergangs der gesamten Unternehmensgruppe | |||||||
c) Ausscheiden des ausländischen Gruppenmitglieds infolge seines umgründungsbedingten Untergangs | |||||||
d) Ausscheiden durch Beendigung der finanziellen Verbindung | |||||||
e) Nachversteuerung bei umgründungsbedingter Reduktion des Nachversteuerungssubstrats | |||||||
f) Nachversteuerung bei wirtschaftlichem Ausscheiden aus der Unternehmensgruppe | |||||||
5. Untergang des ausländischen Gruppenmitglieds durch Liquidation oder Insolvenz | |||||||
a) Die Berücksichtigung von steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen im Rahmen der Nachversteuerung | |||||||
b) Nichtberücksichtigung von Ausscheidensverlusten | |||||||
c) Limitierung der Berücksichtigung von Wertminderungen mit dem Nachversteuerungsbetrag | |||||||
d) Tatsächliche und endgültige Vermögensverluste iSd § 9 Abs 6 Z 6 letzter Satz KStG | |||||||
e) § 9 Abs 6 Z 6 KStG im Zusammenspiel mit dem Teilwertabschreibungsverbot des § 12 Abs 3 Z 3 KStG | |||||||
VI. Gemeinschaftsrechtliche Beurteilung der geltenden Nachversteuerungsregelung | |||||||
1. Allgemeine Erwägungen | |||||||
2. Endgültige Verluste im Sinne von Marks & Spencer | |||||||
a) Zeitpunkt des Nachweises der Endgültigkeit | |||||||
b) Materielle Voraussetzungen für das Vorliegen „endgültiger“ Verluste | |||||||
c) Ausschöpfen aller anerkannten und steuerlich wie wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Verwertung der Verluste | |||||||
d) Inanspruchnahme ausländischer Gruppenbesteuerungsregelungen und das Setzen sinnvoller Umgründungsmaßnahmen | |||||||
e) Endgültige Unverwertbarkeit der Verluste - rechtliche vs wirtschaftliche Unmöglichkeit einer zukünftigen Verwertung | |||||||
3. Endgültige Verluste im Anwendungsbereich von § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
a) Übertragbarkeit der Marks & Spencer-Doktrin auf § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
b) Wahl des richtigen Vergleichsmaßstabes | |||||||
c) Zusammenfassende Würdigung und Schlussfolgerungen für § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
4. Verfahrensrechtliche Aspekte bei der Berücksichtigung „endgültiger“ Verluste | |||||||
a) Verlustberücksichtigung im Jahr der Verlustentstehung oder im Jahr der Endgültigkeit? | |||||||
b) Das Schlussurteil des BFH in der Rs Lidl Belgium | |||||||
c) Die zeitliche Befristung gemeinschaftsrechtlicher Erstattungsansprüche in der Rechtsprechung des EuGH | |||||||
d) Konsequenzen für die österreichische Gruppenbesteuerung | |||||||
D. Beschränkung der Gruppenbesteuerung auf eine Auslandsebene | |||||||
I. Bestehen einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit | |||||||
II. Übertragbarkeit der Marks & Spencer-Rechtfertigung | |||||||
III. Umsetzung der Verlustrechtsprechung des EuGH in § 9 Abs 2 iVm Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
1. Erweiterung der Gruppenbesteuerung „nach unten“? | |||||||
2. Zurechnung an den Gruppenträger oder an das nächsthöhere inländische Gruppenmitglied | |||||||
3. Reihenfolge der Verlustverrechnung in Mehrstaatenverhältnissen | |||||||
Teil 8: Gebot einer rechtsformneutralen Verwertung von Auslandsverlusten? | |||||||
A. Unterschiede in der Verlustverwertung nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG und § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
B. Verfassungsrechtliches Gebot einer horizontalen Gleichbehandlung der Rechtsformen? | |||||||
I. Allgemeine Überlegungen zur Rechtsformneutralität | |||||||
1. Kein Verfassungsgebot einer rechtsformneutralen Besteuerung nach der Rechtsprechung des BVerfG | |||||||
2. Der Dualismus der Unternehmensbesteuerung im Lichte der Forderung nach einer rechtsformadäquaten Besteuerung | |||||||
II. Art 7 B-VG und die Differenzierung zwischen Auslandsverlusten nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG und § 9 Abs 6 Z 6 KStG | |||||||
III. Betriebsstätte vs gruppenzugehörige Tochtergesellschaft | |||||||
1. Ungleichbehandlung von Ungleichem in rein innerstaatlichen Sachverhalten | |||||||
2. Sachliche Rechtfertigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten | |||||||
IV. Personengesellschaft vs gruppenzugehörige Tochtergesellschaft | |||||||
V. Unterschiede in der Verlustermittlung | |||||||
VI. Conclusio | |||||||
C. Kein gemeinschaftsrechtliches Gebot der Rechtsformneutralität als Ausfluss einer horizontalen Gleichbehandlung | |||||||
I. Rechtsformneutralität in Inbound-Sachverhalten? | |||||||
II. Keine Rechtsformneutralität in Outbound-Sachverhalten | |||||||
1. Die Rs Marks & Spencer | |||||||
2. Die Rs Columbus Container Services | |||||||
III. Schlussfolgerungen für die österreichische Gruppenbesteuerung - keine Verpflichtung zur rechtsformneutralen Verlustberücksichtigung | |||||||
Teil 9: Verwertung von Inlandsverlusten ausländischer Gruppenmitglieder | |||||||
A. Ausschluss ausländischer Gruppenmitglieder als „vermittelnde“ Körperschaften in „Sandwichkonstellationen“ | |||||||
I. Allgemeine Erwägungen | |||||||
II. Verfassungsrechtliche Bedenken | |||||||
III. Gemeinschaftsrechtliche Bedenken | |||||||
1. Vorliegen einer gemeinschaftsrechtlich relevanten Ungleichbehandlung | |||||||
2. Die Rs Papillon | |||||||
a) Ausgangssachverhalt und Verfahrensgang | |||||||
b) Das Urteil des EuGH | |||||||
3. Auswirkungen auf die österreichische Gruppenbesteuerung | |||||||
4. Zusammenfassende Würdigung | |||||||
IV. Bedenken im Lichte des Gesellschafterdiskriminierungsverbotes nach Art 24 Abs 5 OECD-MA | |||||||
1. Anwendungsvoraussetzungen von Art 24 Abs 5 OECD-MA | |||||||
2. Keine Anwendung des Gesellschafterdiskriminierungsverbotes auf Gruppenbesteuerungssysteme? | |||||||
3. Übertragbarkeit der OECD-Meinung auf grenzüberschreitende Sandwichgruppen im Rahmen der österreichischen Gruppenbesteuerung? | |||||||
4. Erfordernis einer differenzierten Betrachtungsweise | |||||||
5. Abschließende Würdigung | |||||||
B. Behandlung inländischer Betriebsstätteneinkünfte von beschränkt steuerpflichtigen Konzerngesellschaften | |||||||
I. Gemeinschaftsrechtliche Betrachtung | |||||||
1. Vorliegen einer Ungleichbehandlung | |||||||
2. Vermeidung von Doppelverlustverwertungen im Inland | |||||||
3. Vermeidung von Doppelverlustverwertungen im In- und Ausland | |||||||
II. Implikationen des DBA-Betriebsstättendiskriminierungsverbotes | |||||||
C. Behandlung sonstiger inländischer Einkünfte von beschränkt steuerpflichtigen Konzerngesellschaften | |||||||
Teil 10: Fragen der Verlustverwertung im Zusammenhang mit ausländischen Konzernobergesellschaften | |||||||
A. Die Zulässigkeit ausländischer Konzernobergesellschaften als Gruppenträger gemäß 9 Abs 3 KStG | |||||||
I. Kreis der gruppenträgerfähigen Körperschaften | |||||||
II. Eingetragene Zweigniederlassung vs nicht eingetragene Betriebsstätte | |||||||
III. Notwendigkeit eines inländischen Anknüpfungspunktes zur Sicherung der inländischen Besteuerungsrechte? | |||||||
IV. Das Zweigniederlassungserfordernis im Lichte der gemeinschafts- und abkommensrechtlichen Diskriminierungsverbote | |||||||
1. Das Zweigniederlassungserfordernis im Verhältnis zu EU-Staaten | |||||||
2. Das Zweigniederlassungserfordernis im Verhältnis zu EWR-Staaten | |||||||
3. Das Zweigniederlassungserfordernis im Verhältnis zu Drittstaaten | |||||||
V. Zusammenfassende Würdigung | |||||||
B. Grenzüberschreitende Gewinnzurechnung bei endgültigen Verlusten der ausländischen Konzernobergesellschaft? | |||||||
C. Ergebnisausgleich zwischen inländischen Schwestergesellschaften | |||||||
I. Darlegung des Problems | |||||||
II. Rechtsprechung des luxemburgischen Verwaltungsgerichtshofes | |||||||
III. Würdigung | |||||||
Teil 11: Ergebnisse | |||||||
Quellenverzeichnis | |||||||

