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Inhaltsverzeichnis

Hajicek1. AuflSeptember 2008

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

 

1. Einleitung

 

2. Begriffsbestimmungen

  

2.1. Allgemein

  

2.2. Renten

   

2.2.1. Besonderer Verpflichtungsgrund, Rentenstammrecht

   

2.2.2. Regelmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Leistung

   

2.2.3. Inhalt der Leistung

   

2.2.4. Dauer der Leistung

  

2.3. Dauernde Lasten

   

2.3.1. Besonderer Verpflichtungsgrund, selbständiger Anspruch als Grundlage der Leistung

   

2.3.2. Regelmäßigkeit der Leistung

   

2.3.3. Inhalt der Leistungen

   

2.3.4. Dauer der Leistung

   

2.3.5. Beispiele für das Vorliegen bzw Nichtvorliegen dauernder Lasten

  

2.4. Wiederkehrende Bezüge

   

2.4.1. Einheitlichkeit des Rechtsgrundes

   

2.4.2. Wiederkehr, nicht Regelmäßigkeit

   

2.5.3. Inhalt der Leistung

   

2.4.4. Dauer der Leistung, Periodizität

   

2.4.5. Subsidiarität

  

2.5. Freiwillig - freigebig

 

3. Die gemischte Schenkung - bisheriges Verständnis (vor dem StRefG 2000)

 

4. Die Rentenbesteuerung vor dem StRefG 2000

  

4.1. Bisheriges Verständnis

  

4.2. Kritik Doralts

  

4.3. Geänderte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Rentenbesteuerung

  

4.4. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Rentenbesteuerung

 

5. Die neue Rentenbesteuerung - Rententypen

  

5.1. Absicht des historischen Gesetzgebers und Ansicht von Verwaltungspraxis und Literatur - herrschende Ansicht

   

5.1.1. Renten im Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern

    

5.1.1.1. Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen

    

5.1.1.2. Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

   

5.1.2. Sonstige Renten

  

5.2. Kritik Doralts an der gesetzlichen Neuregelung

  

5.3. Eigene Auslegung

   

5.3.1. Vorbemerkung

   

5.3.2. Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gegen Renten - § 20 Abs 1 Z 4 EStG

    

5.3.2.1. Allgemein

    

5.3.2.2. Grundstruktur des § 20 Abs 1 Z 4 EStG

    

5.3.2.3. § 20 Abs 1 Z 4 erster Satz EStG

    

5.3.2.4. Grundregel des § 20 Abs 1 Z 4 zweiter Satz erster und zweiter Teilstrich EStG

    

5.3.2.5. Ausnahmebestimmung des § 20 Abs 1 Z 4 zweiter Satz EStG am Ende

    

5.3.2.6. Einschränkung durch § 20 Abs 1 Z 4 dritter Satz EStG

    

5.3.2.7. Ergebnis

    

5.3.2.8. Zu niedrige Gegenleistung - § 20 Abs 1 Z 4 zweiter Satz erster Teilstrich EStG

     

5.3.2.8.1. Abgrenzung

     

5.3.2.8.2. Rechtsfolgen

    

5.3.2.9. Zu hohe Gegenleistung

     

5.3.2.9.1. „Schlicht unangemessen hohe“ Gegenleistung - § 20 Abs 1 Z 4 zweiter Satz zweiter Teilstrich EStG

     

5.3.2.9.1.1. Abgrenzung

     

5.3.2.9.1.2. Rechtsfolgen

     

5.3.2.9.2. „Derart unangemessen hohe“ Gegenleistung - § 20 Abs 1 Z 4 dritter Satz EStG

     

5.3.2.9.2.1. Abgrenzung

     

5.3.2.9.2.2. Rechtsfolgen

    

5.3.2.10. Bewertung stets (auch bei Einzelwirtschaftsgütern des Betriebsvermögens) mit dem gemeinen Wert

   

5.3.3. Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen Rente - Kaufpreisrente, außerbetriebliche Versorgungsrente, Unterhaltsrente - § 18 Abs 1 Z 1 und § 29 Z 1 sowie § 20 Abs 1 Z 4 dritter Satz EStG

    

5.3.3.1. Allgemein

    

5.3.3.2. § 18 Abs 1 Z 1 letzter Satz und § 29 Z 1 letzter Satz EStG

     

5.3.3.2.1. Allgemein

     

5.3.3.2.2. Angemessen - „schlicht unangemessen“ - „derart unangemessen“

     

5.3.3.2.3. Angemessene Gegenleistung - Rechtsfolgen

     

5.3.3.2.4. Unangemessen niedrige Rente - Rechtsfolgen

     

5.3.3.2.5. Unangemessen hohe Rente - Rechtsfolgen

     

5.3.3.2.6. Abgrenzung „derart unangemessen“

     

5.3.3.2.7. Abgrenzung angemessen - „schlicht unangemessen“

     

5.3.3.2.7.1. Allgemein

     

5.3.3.2.7.2. Angemessen

   

5.3.4. Die Maßgeblichkeit subjektiver Momente

    

5.3.4.1. Subjektiv oder objektiv angemessen?

    

5.3.4.2. Betriebliche Motive

    

5.3.4.3. Private Motive

    

5.3.4.4. Beispiele

    

5.3.4.5. Rechtsfolgen

     

5.3.4.5.1. Allgemein

     

5.3.4.5.2. Abgrenzung zwischen angemessener und unangemessener Gegenleistung

     

5.3.4.5.3. Abgrenzung innerhalb der unangemessenen Gegenleistungen

     

5.3.4.5.4. Ergebnis

   

5.3.5. Zusammenfassung

    

5.3.5.1. Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gegen Rente

    

5.3.5.2. Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen Rente

   

5.3.6. Betriebliche Versorgungsrente - § 18 Abs 1 Z 1 letzter Satz und § 29 Z 1 letzter Satz EStG

   

5.3.7. Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gegen angemessene Rente - § 18 Abs 1 Z 1 zweiter und dritter Satz und § 29 Z 1 dritter und vierter Satz EStG

  

5.4. Die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern und von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen gegen eine andere Gegenleistung als Renten (Einmalbetrag oder Raten)

   

5.4.1. Die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern

   

5.4.2. Die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen

    

5.4.2.1. Die Ansicht Doralts

    

5.4.2.2. Die Ansicht von Hofstätter/Reichel und Wiesner ua

    

5.4.2.3. Die Ansicht von Urnik ua

    

5.4.2.4. Die Ansicht der Verwaltungspraxis

   

5.4.3. Eigene Ansicht

    

5.4.3.1. Allgemein

    

5.4.3.2. Geltung des § 20 Abs 1 Z 4 zweiter Satz EStG nur für Renten

    

5.4.3.3. Geltung des § 20 Abs 1 Z 4 zweiter Satz EStG auch für Gegenleistungen in anderer Form als Renten (Einmalbetrag, Raten)

    

5.4.3.4. Betriebsübertragung - Gegenüberstellung der Ansichten

  

5.5. Kritik

   

5.5.1. Die gemischte Schenkung - Bewertung der unterschiedlichen Lösungen

   

5.5.2. Unterschiedliche Wertgrenzen - Angemessenheitsprinzip und Überwiegensprinzip

   

5.5.3. Mögliche Rechtfertigungen

  

5.6. Die betriebliche Versorgungsrente - eine kritische Würdigung

   

5.6.1. Versorgungsabsicht bzw Versorgungsinteresse

   

5.6.2. Versorgungsrenten bei Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung?

   

5.6.3. Merkmale der betrieblichen Versorgungsrente

    

5.6.3.1. Versorgungszweck - Verdienste und Hilfsbedürftigkeit des Ausscheidenden - pensionsähnliche Zahlungen

    

5.6.3.2. Das ungleiche Wertverhältnis als Indiz der Zweckrichtung

    

5.6.3.3. Der Mangel an Kapital als Kriterium für das Vorliegen des Versorgungszweckes

    

5.6.3.4. Die betriebliche Veranlassung

     

5.6.3.4.1. Frühere Verdienste

     

5.6.3.4.2. Vermeidung der Missbilligung

     

5.6.3.4.3. Übertragung unter nahen Angehörigen

     

5.6.3.4.4. Vereinbarungen zu Gunsten Dritter

     

5.6.3.4.5. Buchwertklausel etc

    

5.6.3.5. Einzelunternehmen

   

5.6.4. Kritik

    

5.6.4.1. Kritik Wolfs

    

5.6.4.2. Kritik Bergers

    

5.6.4.3. Eigene Ansicht

    

5.6.4.4. Einzelunternehmen

    

5.6.4.5. Mitunternehmeranteil

     

5.6.4.5.1. Erwerb durch die übrigen Mitunternehmer

     

5.6.4.5.2. Erwerb durch einen Dritten

    

5.6.4.6. Teilbetrieb

   

5.6.5. Positivierung der Versorgungsrente durch das StRefG 2000

  

5.7. Der neue § 16 BewG

   

5.7.1. Allgemein

   

5.7.2. Absicht des historischen Gesetzgebers

   

5.7.3. Übergangsregel

  

5.8. Die Übergangsbestimmungen des § 124b Z 80 und 82 EStG

   

5.8.1. Gesetzliche Grundlagen

   

5.8.2. Absicht des historischen Gesetzgebers

   

5.8.3. Auslegung

    

5.8.3.1. Anwendungsbereich

    

5.8.3.2. Form der Erklärung

     

5.8.3.2.1. Form der Optionserklärung (§ 124b Z 82 iVm Z 80 lit a EStG)

     

5.8.3.2.2. Form der Ausübung des Wahlrechtes (§ 124b Z 80 lit b EStG)

    

5.8.3.3. Zeitpunkt und Wirkung der Erklärung

     

5.8.3.3.1. Optionserklärung iSd § 124b Z 80 lit a iVm Z 82 EStG

     

5.8.3.3.2. Wahlrecht iSd § 124b Z 80 lit b EStG

    

5.8.3.4. Rentenzahlungen, die beim Rentenzahler keine Werbungskosten oder Sonderausgaben sind

    

5.8.3.5. Optionsrecht - Wahlrecht - lit a und lit b - Würdigung

  

5.9. Bewertung stets gemäß §§ 15 und 16 BewG nF - anzuwendender Zinssatz

 

6. Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles gegen Renten - Rechtsfolgen

  

6.1. Entgeltliche Übertragung - Übertragung gegen Kaufpreisrente

   

6.1.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer

    

6.1.1.1. Entstehen des Veräußerungsgewinnes

     

6.1.1.1.1. Allgemein

     

6.1.1.1.2. Übertragung gegen Kaufpreisrente

     

6.1.1.1.3. Ablöse

     

6.1.1.1.4. Wegfall des Rentenanspruches

    

6.1.1.2. Die Rechtsprechung des RFH

    

6.1.1.3. Kritik der Lehre

    

6.1.1.4. Verwaltungspraxis - Teilbetrieb

    

6.1.1.5. Eigene Ansicht

    

6.1.1.6. Mögliche Folgen eines Wechsels (de lege lata und de lege ferenda)

    

6.1.1.7. Begünstigte Besteuerung

     

6.1.1.7.1. Allgemein

     

6.1.1.7.2. Veräußerung eines Teilbetriebes

    

6.1.1.8. Einnahmen-Ausgaben-Rechner

   

6.1.2. Rechtsfolgen beim Erwerber

    

6.1.2.1. Allgemein

    

6.1.2.2. Erwerb gegen Kaufpreisrente

    

6.1.2.3. Wegfall der Rentenschuld

    

6.1.2.4. Wertsicherungsklausel

    

6.1.2.5. Ablöse

    

6.1.2.6. Einnahmen-Ausgaben-Rechner

  

6.2. Unentgeltliche Übertragungen

   

6.2.1. Übertragung gegen außerbetriebliche Versorgungsrente

    

6.2.1.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer

     

6.2.1.1.1. Allgemein

     

6.2.1.1.2. Ablöse einer außerbetrieblichen Versorgungsrente

     

6.2.1.1.3. Tod des Berechtigten

     

6.2.1.1.4. Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung durch den Erwerber

    

6.2.1.2. Rechtsfolgen beim Erwerber

     

6.2.1.2.1. Allgemein

     

6.2.1.2.2. Ablöse einer außerbetrieblichen Versorgungsrente

     

6.2.1.2.3. Tod des Berechtigten

     

6.2.1.2.4. Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung

   

6.2.2. Übertragung gegen betriebliche Versorgungsrente

    

6.2.2.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer

     

6.2.2.1.1. Allgemein

     

6.2.2.1.2. Ablöse einer betrieblichen Versorgungsrente

     

6.2.2.1.3. Tod des Berechtigten

    

6.2.2.2. Rechtsfolgen beim Erwerber

     

6.2.2.2.1. Allgemein

     

6.2.2.2.2. Ablöse einer betrieblichen Versorgungsrente

     

6.2.2.2.3. Tod des Berechtigten

   

6.2.3. Übertragung gegen Unterhaltsrente

    

6.2.3.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer

    

6.2.3.2. Rechtsfolgen beim Erwerber

 

7. Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes gegen Renten - Rechtsfolgen

  

7.1. Entgeltliche Übertragung - Übertragung gegen Kaufpreisrente

   

7.1.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer

    

7.1.1.1. Einzelwirtschaftsgut des Privatvermögens

     

7.1.1.1.1. Allgemein

     

7.1.1.1.2. Einmalbeträge

     

7.1.1.1.3. Einbeziehung von Ablösen - Ein neuer Steuertatbestand? - Steuerpflicht kraft ehemaliger Rentenform

     

7.1.1.1.3.1. Allgemein

     

7.1.1.1.3.2. Sondertatbestände

     

7.1.1.1.3.3. Bisherige Rechtslage

     

7.1.1.1.3.4. Neue Rechtslage

     

7.1.1.1.3.5. Kritik

    

7.1.1.2. Einzelwirtschaftsgut des Betriebsvermögens

     

7.1.1.2.1. Allgemein

     

7.1.1.2.2. Ablösen

     

7.1.1.2.3. Einnahmen-Ausgaben-Rechner

   

7.1.2. Rechtsfolgen beim Erwerber

    

7.1.2.1. Einzelwirtschaftsgut des Privatvermögens

     

7.1.2.1.1. Wirtschaftsgut, das als Einkunftsquelle genutzt wird (zB Vermietung und Verpachtung)

     

7.1.2.1.1.1. Allgemein

     

7.1.2.1.1.2. AfA-Basis

     

7.1.2.1.1.3. Ablöse

     

7.1.2.1.2. Wirtschaftsgut, das nicht als Einkunftsquelle genutzt wird

     

7.1.2.1.2.1. Allgemein

     

7.1.2.1.2.2. Ablöse

    

7.1.2.2. Einzelwirtschaftsgut des Betriebsvermögens

     

7.1.2.2.1. Allgemein

     

7.1.2.2.2. Ablöse

     

7.1.2.2.3. Erlöschen

     

7.1.2.2.4. Wertsicherungsbeträge

     

7.1.2.2.5. Entnahme

     

7.1.2.2.6. Einlage

     

7.1.2.2.7. Einnahmen-Ausgaben-Rechner

  

7.2. Übertragung gegen gemischte Rente

   

7.2.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer

    

7.2.1.1. Einzelwirtschaftsgut des Privatvermögens

     

7.2.1.1.1. Allgemein

     

7.2.1.1.2. Vereinbarung eines Einmalbetrages neben einer Rente

     

7.2.1.1.3. Ablösen

    

7.2.1.2. Einzelwirtschaftsgut des Betriebsvermögens

     

7.2.1.2.1. Allgemein

     

7.2.1.2.2. Der angemessene Teil der Rente

     

7.2.1.2.3. Der unangemessene Teil der Rente

     

7.2.1.2.4. Ablösen

     

7.2.1.2.5. Exkurs: Kurzdarstellung der Behandlung der Veräußerung aus dem Betriebsvermögen gegen gemischte Rente als außerbetrieblicher Vorgang

   

7.2.2. Rechtsfolgen beim Erwerber

    

7.2.2.1. Einzelwirtschaftsgut des Privatvermögens

     

7.2.2.1.1. Wirtschaftsgut, das als Einkunftsquelle genutzt wird (zB Vermietung und Verpachtung)

     

7.2.2.1.1.1. Allgemein

     

7.2.2.1.1.2. AfA-Basis

     

7.2.2.1.1.3. Unangemessener Teil

     

7.2.2.1.1.4. Ablöse

     

7.2.2.1.2. Wirtschaftsgut, das nicht als Einkunftsquelle genutzt wird

     

7.2.2.1.2.1. Angemessener Teil

     

7.2.2.1.2.2. Unangemessener Teil

     

7.2.2.1.2.3. Ablösen

    

7.2.2.2. Einzelwirtschaftsgut des Betriebsvermögens

     

7.2.2.2.1. Allgemein

     

7.2.2.2.2. Anschaffungskosten - AfA-Basis

     

7.2.2.2.3. Behandlung der Rentenverbindlichkeit und der Rentenzahlungen

     

7.2.2.2.4. Einnahmen-Ausgaben-Rechner

     

7.2.2.2.5. Der unangemessene Teil der Rente

     

7.2.2.2.6. Ablöse

     

7.2.2.2.7. Exkurs: Kurzdarstellung der Behandlung des Erwerbes für das Betriebsvermögen gegen gemischte Rente als außerbetrieblicher Vorgang

  

7.3. Übertragung eines Einzelwirtschaftsgutes gegen Unterhaltsrente

   

7.3.1. Rechtsfolgen beim Veräußerer

    

7.3.1.1. Einzelwirtschaftsgut des Privatvermögens

    

7.3.1.2. Einzelwirtschaftsgut des Betriebsvermögens

   

7.3.2. Rechtsfolgen beim Erwerber

    

7.3.2.1. Einzelwirtschaftsgut des Privatvermögens

     

7.3.2.1.1. Wirtschaftsgut, das als Einkunftsquelle genutzt wird (zB Vermietung und Verpachtung)

     

7.3.2.1.2. Wirtschaftsgut, das nicht als Einkunftsquelle genutzt wird

    

7.3.2.2. Einzelwirtschaftsgut des Betriebsvermögens

 

8. Rente ohne Zusammenhang mit der Übertragung eines Wirtschaftsgutes - Rechtsfolgen

  

8.1. Finanzwissenschaftliche bzw steuersystematische Begründung für die Steuerpflicht sonstiger wiederkehrender Bezüge

  

8.2. Rechtsfolgen beim Rentenempfänger

   

8.2.1. Allgemein

   

8.2.2. Ablöse

  

8.3. Rechtsfolgen beim Rentenzahler

   

8.3.1. Allgemein

   

8.3.2. Ablöse

Anhang

 

Die maßgeblichen Bestimmungen des EStG:

 

Die §§ 15 und 16 BewG aF:

 

Die §§ 15 und 16 BewG nF:

 

Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2000 (BGBl I Nr 106/2000):

 

Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2003 (BGBl I Nr 71/2003):

 

Bericht des Budgetausschusses zum Budgetbegleitgesetz 2003:

 

Einkommensteuerrichtlinien 2000

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