vorheriges Dokument
nächstes Dokument

7 Ob 58/25t

29. LfgMärz 2026

Branche

Kranken

Problem

Ausschlüsse

Kläger

Verein für Konsumenteninformation

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

abgewiesen (LG Wels)

II. Instanz

stattgegeben (OLG Linz)

OGH (7. 8. 2025)

bestätigt

 Sachverhalt

Nach den AVB des beklagten Versicherers sind Geschlechtsumwandlungen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der VKI argumentiert, die Klausel verstoße gegen § 1c VersVG, der eine Diskriminierung zwischen sämtlichen Geschlechtern verbiete.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!