Branche | Kranken |
Problem | Ausschlüsse |
Kläger | Verein für Konsumenteninformation |
Beklagter | Versicherer |
I. Instanz | abgewiesen (LG Wels) |
II. Instanz | stattgegeben (OLG Linz) |
OGH (7. 8. 2025) | bestätigt |
Sachverhalt
Nach den AVB des beklagten Versicherers sind Geschlechtsumwandlungen generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der VKI argumentiert, die Klausel verstoße gegen § 1c VersVG, der eine Diskriminierung zwischen sämtlichen Geschlechtern verbiete.

