Personen-Versicherung
Branche | Unfall |
Problem | Beweislast |
Kläger | Verein für Konsumenteninformation |
Beklagter | Versicherer |
I. Instanz | abgewiesen (HG Wien) |
II. Instanz | bestätigt (OLG Wien) |
OGH (30. 11. 11) | Revision zurückgewiesen |
Sachverhalt
Der VN erlitt eine Muskelverletzung, die eine Bewegungseinschränkung der linken Schulter zur Folge hatte. Nach den AVB wird Taggeld für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit im Beruf oder in der Beschäftigung der versicherten Person bezahlt. Der Versicherer hat für drei Monate, in denen der VN unstrittig vollständig arbeitsunfähig war, Taggeld gezahlt. Weitere Leistungen wurden abgelehnt. Die klagende Partei, der die Ansprüche des VN abgetreten wurden, behauptete, die Gebietskrankenkasse habe dem VN eine über die drei Monate hinaus andauernde Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Das Berufungsgericht habe die Frage der Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit falsch gelöst.

