vorheriges Dokument
nächstes Dokument

7 Ob 208/11f

15. LfgJänner 2012

Personen-Versicherung

Branche

Unfall

Problem

Beweislast

Kläger

Verein für Konsumenteninformation

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

abgewiesen (HG Wien)

II. Instanz

bestätigt (OLG Wien)

OGH (30. 11. 11)

Revision zurückgewiesen

Sachverhalt

Der VN erlitt eine Muskelverletzung, die eine Bewegungseinschränkung der linken Schulter zur Folge hatte. Nach den AVB wird Taggeld für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit im Beruf oder in der Beschäftigung der versicherten Person bezahlt. Der Versicherer hat für drei Monate, in denen der VN unstrittig vollständig arbeitsunfähig war, Taggeld gezahlt. Weitere Leistungen wurden abgelehnt. Die klagende Partei, der die Ansprüche des VN abgetreten wurden, behauptete, die Gebietskrankenkasse habe dem VN eine über die drei Monate hinaus andauernde Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Das Berufungsgericht habe die Frage der Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit falsch gelöst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!