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7 Ob 87/09h

13. LfgJänner 2010

Branche

Leben

Problem

Versicherungsfall

Erstklägerin

Bezugsberechtigte

Zweitkläger

Versicherter

Beklagter

Versicherer

Nebenintervenientin

Versicherungsnehmerin

I. Instanz

abgewiesen (HG Wien)

II. Instanz

stattgegeben (OLG Wien)

OGH (2. 9. 09)

bestätigt

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