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7 Ob 58/13z

17. LfgFebruar 2014

Branche

Storno

Problem

grobe Fahrlässigkeit

Kläger

Versicherungsnehmer

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

stattgegeben (BG für HS Wien)

II. Instanz

aufgehoben (HG Wien)

OGH (17. 4. 13)

stattgegeben

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