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7 Ob 215/07d

12. LfgJänner 2009

Branche:

Leitungswasser

Problem:

grobe Fahrlässigkeit

Klägerin:

Versicherungsnehmerin

Beklagter:

Versicherer

I. Instanz:

abgewiesen (BG Klagenfurt)

II. Instanz:

stattgegeben (LG Klagenfurt)

OGH (16. 11. 07):

Revision zurückgewiesen

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