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7 Ob 301/06z

11. LfgJänner 2008

Branche:

Feuer

Problem:

grobe Fahrlässigkeit

Kläger:

Versicherungsnehmer

Beklagter:

Versicherer

I. Instanz:

abgewiesen

II. Instanz:

bestätigt (OLG Wien)

OGH (17. 01. 07):

ao Revision zurückgewiesen

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