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7 Ob 240/11m

15. LfgJänner 2012

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Branche

Kreditversicherung

Problem

Eintritt des Versicherungsfalles

Klägerin

Versicherungsnehmerin

Beklagter

Versicherer

II. Instanz

abgewiesen (OLG Wien)

OGH (21. 12. 11)

ao Revision zurückgewiesen

Sachverhalt

Die VN hatte bei der Beklagten eine Globalversicherung zur Abdeckung von Forderungsausfällen bei dem von ihr betriebenen internationalen Handel mit Obst und Gemüse abgeschlossen. Nach den AVB erlischt der Versicherungsschutz mit Beendigung des Versicherungsvertrages, soweit nicht der Versicherungsfall eingetreten ist. Im vorliegenden Fall endete der Versicherungsvertrag am 30.09.2008. Die prozessentscheidende Frage war, ob der Versicherungsfall der italienischen Kundin der VN an diesem Tag bereits eingetreten war.

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