Allgemeine Haftpflichtversicherung
Branche | Kreditversicherung |
Problem | Eintritt des Versicherungsfalles |
Klägerin | Versicherungsnehmerin |
Beklagter | Versicherer |
II. Instanz | abgewiesen (OLG Wien) |
OGH (21. 12. 11) | ao Revision zurückgewiesen |
Sachverhalt
Die VN hatte bei der Beklagten eine Globalversicherung zur Abdeckung von Forderungsausfällen bei dem von ihr betriebenen internationalen Handel mit Obst und Gemüse abgeschlossen. Nach den AVB erlischt der Versicherungsschutz mit Beendigung des Versicherungsvertrages, soweit nicht der Versicherungsfall eingetreten ist. Im vorliegenden Fall endete der Versicherungsvertrag am 30.09.2008. Die prozessentscheidende Frage war, ob der Versicherungsfall der italienischen Kundin der VN an diesem Tag bereits eingetreten war.

