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7 Ob 34/12v

16. LfgFebruar 2013

Branche

Kfz-Kasko

Problem

Aufklärungspflicht

Klägerin

Versicherungsnehmerin

Beklagter

Versicherer

I. Instanz

stattgegeben (BG Salzburg)

II. Instanz

bestätigt (LG Salzburg)

OGH (19. 4. 12)

Revision zurückgewiesen

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