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7 Ob 232/06b

11. LfgJänner 2008

Branche:

Kfz-Kasko

Problem:

grobe Fahrlässigkeit

Kläger:

Versicherungsnehmer

Beklagter:

Versicherer

II. Instanz:

abgewiesen (OLG Innsbruck)

OGH (29.11.06):

ao Revision zurückgewiesen

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