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7 Ob 39/06w

10. LfgJänner 2007

Branche:

KFZ Kasko

Problem:

grobe Fahrlässigkeit

Kläger:

Versicherungsnehmer

Beklagter:

Versicherer

I. Instanz:

abgewiesen (LG Klagenfurt)

II. Instanz:

bestätigt (OLG Graz)

OGH (08. 03. 06):

Revision zurückgewiesen

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