Branche | Kfz-Haftpflicht |
Problem | Führerscheinklausel |
Kläger | Versicherer |
Beklagter | Versicherungsnehmer |
I. Instanz | abgewiesen (BG Innsbruck) |
II. Instanz | aufgehoben (LG Innsbruck) |
OGH (29. 11. 95) | bestätigt |
veröffentlicht in | VersRdSch 1996/418; ZVR 1997/44; VersR 1997, 215 |
Sachverhalt
Der Beklagte schlief gegen 2.30 Uhr auf einer Autobahn wegen Übermüdung ein und fuhr einem vor ihm fahrenden LKW-Zug auf. Der PKW wurde dadurch nach rechts von der Fahrbahn geschleudert, der Beifahrer wurde getötet.

